Bestattungsarten

Grundsätzlich kann man sich zwischen einer Erd- oder Feuerbestattung entscheiden. Die Bestattungsart sollte nach der Persönlichkeit und den Wunsch des Verstorbenen ausgewählt werden.

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist eine der ältesten und traditionellsten Form der Bestattung. Der Verstorbene wird nach der Trauerfeier in einem Sarg entweder in einem Reihen- oder in einem Familiengrab beigesetzt.

In der Regel wird der Verstorbene an seinem Wohnsitz beerdigt. In Ausnahmefällen und nach Absprache mit der Friedhofsverwaltung ist es auch möglich, einen Friedhof eines anderen Ortes zu wählen.

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist rechtlich, sowie nach den christlichen Religionen der Erdbestattung gleichgestellt.

Der Verstorbene muss in einem Sarg eingeäschert werden. Natürlich darf in einer Einäscherungskammer jeweils nur ein Leichnam kremiert werden. Um die Identität des Verstorbenen und seiner Asche zu gewährleisten, wird dem Sarg bei der Einäscherung eine mit einer Nummer versehene kleine Schamottmarke beigelegt. Diese Marke wird nach der Kremation, der Aschenurne beigelegt, und somit ist das Vermischen der Asche mehrerer Personen ausgeschlossen. Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird in der Regel im Friedhof beigesetzt. Für die Aufbewahrung der Urne außerhalb des Friedhofs ist eine Genehmigung der zuständigen Gemeinde notwendig.

Vor der Einäscherung findet eine Trauerfeier mit Sarg statt, um den Angehörigen eine würdevolle Abschiednahme zu ermöglichen. Die Urne wird zu einem späteren Zeitpunkt im engsten Familienkreis beigesetzt. Es ist jedoch auch möglich, die Trauerfeier im Rahmen der Urnenbeisetzung zu gestalten.

Hinweis

Eine Feuerbestattung ist nur möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Er kann diesen Wunsch im Standesamt der Wohnsitzgemeinde hinterlegen, im Testament festhalten oder sich bei So.Crem (Südtiroler Verein für Feuerbestattung) einschreiben. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei uns im Büro oder Sie können Sie unten bei Downloads herunterladen. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen und Abgeben. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Einäscherung vorliegen, kann eine Feuerbestattung auch von den nächsten Angehörigen, beim Eintreten des Todes, mittels einer Ersatzerklärung angeordnet werden. Wenn mehrere Verwandte desselben Grades diese anordnen wollen, muss die Erklärung von der Mehrheit unterschreiben werden.

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