Bestattungskosten

Unangenehm, aber unumgänglich: die Kostenfrage

Die Kosten einer Bestattung variieren sehr stark, denn sie hängen immer von den persönlichen Vorstellungen und Wünschen der Verstorbenen oder Hinterbliebenen ab. Darüber hinaus gilt es zu bedenken, dass sich die Kosten einer Bestattung aus vielen einzelnen Faktoren zusammensetzen. So ist grundsätzlich zwischen den Kosten für das Bestattungsinstitut (Eigenleistungen) und den Kosten für Nebenleistungen und Fremdauslagen (Fremdleistungen) zu unterscheiden.

Eigenleistungen

Wir bieten Ihnen eine Vielzahl von Servicemöglichkeiten, die sich dann im gesamten „Eigenleistungen“ nennen und die auf dieser Webseite unter dem Punkt Leistungen aufgelistet sind. Weiters zählen zu den Eigenleistungen auch die Eigenlieferungen. Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an Särgen und Urnen in jeder Preisklasse. Das notwendige Zubehör wie Sargmatratze, Sargeinbettung, Sarggriffe und Sargkreuze liefern wir ebenfalls nach ihren Wünschen. Grabkreuze in Holz, handgemachte Kerzen und Fotorahmen für die Aufbahrung gehören ebenfalls zu unserem Angebot.

Fremdleistungen

Zu den Fremdleistungen gehören die Leistungen, die wir für Sie vermittelt haben. Das heißt wir als Bestatter treten in den meisten Fällen für Sie in Vorkasse. Angesprochen ist beispielsweise die Todesanzeige, der Blumenschmuck, Überführungsgebühren, Totenmahl, Friedhofskosten, Trauerfeier, Musik, Einäscherungsgebühren, u.ä.

Die Kosten einer Bestattung so umfassend und transparent wie möglich darzustellen, ist das Ziel von Bestattung Rottensteiner. Dies ist uns jedoch nicht pauschal möglich, sondern nur in enger Abstimmung mit Ihnen und unter Kenntnis Ihrer persönlichen Vorstellungen und Wünsche.

Ansprüche im Todesfall

Die steuerliche Absetzbarkeit von Bestattungskosten

Die Bestattungskosten können bis zum einem Gesamtbetrag von € 1.549,37 pro Todesfall mittels Steuererklärung 730 oder UNICO im Ausmaß von 19% steuerlich abgesetzt werden. Die Absetzbarkeit steht jenem Angehörigen zu, der die Bestattungskosten effektiv bezahlt hat.

Um in den Genuss dieser Steuererleichterung zu kommen, muss folgender Verwandtschaftsgrad mit den Verstorbenen gegeben sein: Eltern, Ehepartner, Kinder, Schwiegersohn oder -tochter, Schwiegervater oder -mutter, Geschwister.

Sterbegeld

Die Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen zahlt im Sterbefall Beiträge wie folgt aus:

Arbeitnehmer erhalten ein Sterbegeld beim Tod von Familienangehörigen ersten Grades in Höhe von € 321,00

Familienangehörige erhalten ein Sterbegeld beim Tod des Arbeiters in Höhe € 641,00 für den überlebenden Ehepartner und € 128,00 für jedes zu Lasten lebende Kind.

Die Voraussetzungen für diese Leistungen entnehmen Sie bitte aus der Homepage der Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen.

Die Südtiroler Landesbauarbeiterkasse gewährt eine Beihilfe beim Tod von Verwandten ersten Grades, deren Höhe durch ein Abkommen festgelegt wird. Nähere Infos erhalten Sie hier.

Lebensversicherungen

Besteht eine Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung ist die jeweilige Gesellschaft sofort zu informieren.

Rentenansprüche

Der Ehepartner kann einen Antrag auf Hinterbliebenenrente erstellen. Das Standesamt veranlasst die Abmeldung der Rente des Verstorbenen beim entsprechenden Fürsorgeinstitut und stellt die erforderlichen Dokumente für das Ansuchen um Hinterbliebenenrente aus. Für die weiteren Schritte muss der Ehepartner sich an ein Patronat wenden.

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